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Das Briefgeheimnis und der Schutz vor unbefugtem Öffnen von Paketen

08. November 2021

Bereits seit langer Zeit definiert das Briefgeheimnis, dass das unerlaubte Öffnen von Briefen verboten ist. Doch wie kann man seine Lieferungen aktiv vor Diebstahl und Manipulation schützen?

Das Briefgeheimnis hat gemäss der Schweizerischen Post AG eine lange Tradition. Sein Ursprung geht bis ins römische Recht zurück. Es legte fest, dass unbefugtes Öffnen von Briefen bestraft wird. Nachdem der König von Frankreich im Jahr 1742 sogar beschloss, dass Postbeamte mit dem Tod bestraft werden sollen, für unbefugtes Öffnen von Briefen, nahm die französische Nationalversammlung das Briefgeheimnis in die Grundrechte auf. Anschliessend wurde das Briefgeheimnis nach und nach in die europäischen Verfassungsurkunden integriert. Auch in der Schweiz fand das Briefgeheimnis Platz im Recht. So ist es heute in den Artikeln 13 und 36 der Bundesverfassung sowie im Artikel 179 des Strafgesetzbuches vertreten. Eine Person macht sich in der Schweiz heute somit strafbar, wenn ein Brief ohne das Wissen und die Erlaubnis des Briefempfängers geöffnet und gelesen wird. Es gibt jedoch auch ein paar Ausnahmen. So gelten spezielle Bestimmungen für Gefangene, für die Zollverwaltung, für die Post oder bei Sendungen an Kindern. Doch was kann aktiv getan werden, um Sendungen vor dem unbefugten Öffnen Dritter zu schützen?

Wenn Sie vertrauliche oder wertvolle Waren versenden und dabei verhindern möchten, dass diese in die falschen Hände gelangen oder manipuliert werden, dann ist ein zusätzlicher Schutz nötig. Denn oft ist es sonst für einen Empfänger nicht ersichtlich, ob ein Paket im Originalzustand ist oder nicht. Dieser Schutz-Effekt kann mit einem Sicherheitsklebeband erzielt werden. Mit dieser zuverlässigen und günstigen Methode lassen sich beispielsweise Medikamente oder Wertsachen effektiv schützen. Das Sicherheitsklebeband kann wie ein herkömmliches Klebeband einfach mit einem Klebebandabroller auf einen Karton angebracht werden, um diesen zu verschliessen. Der Unterschied zu einem «normalen» Klebeband liegt nun aber darin, dass das Sicherheitsklebeband nicht mehr entfernt werden kann, ohne Rückstände zu hinterlassen. Wird das Klebeband abgezogen, bleibt ein Muster auf der Verpackung zurück. Ist das Klebeband zudem einmal gelöst, kann es nicht einfach wieder befestigt werden, denn auch in diesem Fall ist der Warnhinweis ersichtlich. Einen ähnlichen Effekt bringt auch der Gebrauch eines individuell bedruckten Klebebandes oder Nassklebebandes. Palettierte Lieferungen können zudem mit einer schwarzen Stretchfolie eingepackt werden. So ist für Dritte nicht ersichtlich, was transportiert wird, was einen zusätzlichen Schutz vor Diebstählen sicherstellt. 

Interessieren Sie sich für das Thema Produkteschutz? Gerne beraten wir Sie. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 044 576 02 12 oder per E-Mail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.